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Fahrtenschreiberanforderung für Kombinationen von Fahrzeug (auch PKW) und Anhänger

Firmenwagen oder Fahrzeuggruppen mit einem Gewicht von mehr als 3.500 kg müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Normalerweise sind auch Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen (BE-Kombinationen) mit diesem Gewicht von diesen Bestimmungen betroffen, aber es gibt Ausnahmen. Die Fahrtenschreiberbefreiung für die BE-Kombination und die Vorschriften finden Sie in diesem Artikel heraus. 



Verpflichtung für Fahrtenschreiber

 

Ein Fahrtenschreiber ist für schwere Fahrzeuge, Busse und leichte Firmenfahrzeuge für den Warentransport erforderlich. Für alle Fahrzeuge, die bestimmte Kriterien erfüllen, gilt diese Anforderung. Mit dieser Bestimmung sollen die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer verbessert, die Straßenverkehrssicherheit verbessert und ein fairer Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen gefördert werden.


Die Pflicht zum Schreiben von Fahrten gilt für:

  • Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr 3.500 kg.

  • Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr 3.500 kg (Eigengewicht plus maximale Anhängerlast);- Busse mit einer Beförderung von mehr als 8 Personen (ohne Fahrer).

  • Auf nationaler und europäischer Ebene gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zum Fahrtenschreiber.



Fahrtenschreiber-Verpflichtung bei Kombinationen von Fahrzeug und Anhänger

 

Ein Sattelzug ist eine Fahrzeugkombination, die aus einer Zugmaschine (Sattelzugmaschine)und einem Sattelanhänger (Sattelauflieger) besteht. Ein LKW-Hängerzug ist eine Fahrzeugkombination, die aus einem Lastkraftwagen (LKW) als Zugfahrzeug und einem Anhänger besteht.

 

Auflieger und Anhänger können auch mit Lieferwagen verbunden werden. Alle Kombinationen mit einem Gesamtgewicht (Eigengewicht plus maximal zulässiger Anhängerlast) von mehr als 3.500 kg sind von der Fahrtenschreiberverpflichtung betroffen. Sie müssen die Fahrten sowie die Arbeits- und Ruhezeiten dokumentieren, selbst wenn Sie von der Fahrtenschreiberpflicht befreit sind.


Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,9 t (z.B. Mercedes Benz GLE, BMW X 5, Audi Q 7, Nissan Navara) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg.


Die zugrundeliegenden EU-Verordnungen Nr. 165/2014 regeln die Installationspflicht. Außerdem müssen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg nachgerüstet werden.


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Was gilt ab 01/07/2026?

Wenn Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden oder Kabotagefahrten durchgeführt werden, dann gilt die Fahrtenschreiberverpflichtung schon ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t. Somit müssen bereits normale Pkw und Kleintransporter mit einem Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.


Auch hier gilt wieder, dass die Grenze für den Fahrtenschreiber für Pkw mit Anhänger gilt. Überschreitet das Gespann inklusive Anhänger die 2,5 t, ist ein Fahrtenschreiber für Pkw Pflicht. Bei einem Anhänger mit 750 kg zulässigen Gesamtgewicht wäre dies also bereits bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1,75 Tonnen der Fall.



Erhalt einer Ausnahmeerlaubnis

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Fahrtenschreiber sind möglich. So kann der Fahrer etwa eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ein Fahrzeug mit einer Ladung von bis zu 7.500 Kg wiegt, aber der Fahrer das Material, die Ausrüstung oder die Maschinen für seine eigene Arbeit braucht. Allerdings unterliegt dies bestimmten Voraussetzungen. Dafür ist das Fahren nicht die wichtigste Tätigkeit und es ist notwendig, ein vollständiges Protokoll der Fahrt und der Lenk- und Ruhezeiten (digital oder handschriftlich) zu führen. Außerdem gilt diese Ausnahme nur für Reisen, die innerhalb von 100 km von der Firma entfernt stattfinden. Die Ausnahme gilt weiterhin, wenn das Ziel im Ausland ist, aber dennoch innerhalb eines Umkreises von 100 Kilometern vom Betrieb liegt. Hier sind aber die gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Ausland zu beachten.

 


ZUSAMMENFASSUNG

  • Für den nichtgewerblichen Warenverkehr (Privatverkehr) dürfen Fahrzeuge oder Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einem Gesamtgewicht von höchstens 7.500 kg verwendet werden.

  • Sofern die Verwendung in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Fahrzeugs erfolgt und das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die Material, Ausrüstungen oder Maschinen befördern, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufs benötigt (sogenannte „Handwerkerregelung“).

  • Die Ladung, Maschinen, Produkte, Werkstoffe und Materialen sind für die eigene Arbeit.

  • Es ist ein vollständiges Protokoll über die Fahrt und die Fahrtzeiten vorzulegen.

Viele Personenkraftwagen mit Anhängern benötigen auch für den kommerziellen Gebrauch einen Fahrtenschreiber, um Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Die Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen ist vielen Arbeitgebern unbekannt. 

 

 



 
 
 

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