
GABELSTAPLER
(Ausbildung & Unterweisung)
AUSBILDUNG
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer berechtigt zum betrieblichen und eigenständigen Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen. Dabei wird der Flurfördermittelschein umgangssprachlich auch Gabelstaplerschein oder Staplerschein benannt.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) der Berufsgenossenschaft, muss jeder eine umfangreiche Staplerschulung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ablegen. Damit ist diese Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.
Rechtliche Grundlagen:
• Unfallgeschehen
• Aufbau & Funktion von Flurförderzeugen & Anbaugeräten
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Betrieb allgemein
• Regelmäßige Prüfungen
• Umgang mit Lasten
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln/Verkehrswege
Praktische Ausbildung:
• Einweisung am Gabelstapler
• Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
Seminarkosten pro Teilnehmer: 310,00 €
(gem. §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit)
Dauer der Unterweisung: 2,5 Tage
UNTERWEISUNG
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.
Schulungsinhalt:
-
Beschaffenheitsanforderungen
-
Gesundheitliche Belastungen für Gabelstaplerfahrer
-
Betriebsanweisung
-
Prüfungen von Gabelstaplern
-
Sicherer Betrieb von Gabelstaplern
-
Verlassen des Gabelstaplers
-
Sondereinsätze mit dem Gabelstapler
Unterweisungen im Bereich Transporter, Anhängern und KEP-Diensten werden ebenfalls angeboten, müssen jedoch separat angefragt werden.
Seminarkosten pro Teilnehmer: 85,00 €
(gem. §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit)
Dauer der Unterweisung: 0,5 Tage
Voraussetzung: Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.