
BKF WEITERBILDUNGEN
Die Anforderungen an einen Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr werden immer komplexer und vielseitiger. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, schreibt der Gesetzgeber die Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG vor. Für die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor, dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind.
JETZT NEU! ADR-Schulungen werden nach dem BKrFQG berücksichtigt.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt und sind im Abstand von fünf Jahren zu Wiederholen. Die Unternehmen erhalten durch die Weiterbildungen ihrer Berufskraftfahrer einen ökologischen und ökonomischen Mehrwert.
MODUL 1
Eco-Training & Assistenzsysteme / Technik
Kenntnisbereich 1.1 / 1.2 / 1.3
MODUL 2
Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Kenntnisbereich 2.1 / 2.2 / 2.3
MODUL 3
Gefahrenlehre, Fahrsicherheit, Sicherheitstechnik, Unfallprävention
Kenntnisbereich 1.2 / 1.5 / 1.6 / 3.1 / 3.4 / 3.5
MODUL 4
Schadensprävention, Image und Kommunikation
Kenntnisbereich 1.5 / 2.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.6 / 3.7 / 3.8
MODUL 5
Ladungssicherung
Kenntnisbereich 1.5
Seminarkosten pro Teilnehmer: 95,00 € inkl. Schulungsunterlagen (gem. § 4 UStG von der MwSt. befreit)
Dauer der Unterweisung: 1 Tag; 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ort: Schulungsräume in Gersthofen und Langweid
(In-House Schulungen sind nur nach vorheriger Besichtigung der Schulungsräume und nach behördlicher Zulassung möglich)